1. Allgemeine Bestimmungen Stand: Januar 2017
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( nachfolgend „AGB“ ) gelten für alle
Produkte und Dienstleistungen der Firma Fikentscher GmbH ZF Services Partner ( nachfolgend „Fikentscher GmbH“ ). Als Kunde wird jeder
Unternehmer, juristische Person oder Personengesellschaft bezeichnet, welche mit
der Fikentscher GmbH einen Vertrag abschließt.
1.2 Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht
anerkannt, es sei denn, die Fikentscher GmbH hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer
Geltung zugestimmt. Die jeweils gültige Fassung der AGB kann auf Wunsch
angefordert werden und / oder hängen im den Verkaufsräum aus.
1.3 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den
Vertragsparteien.
2. Angebot und Umfang der Leistung
2.1 Angebote von Fikentscher GmbH sind stets nicht bindend. Fikentscher GmbH ist
berechtigt, einzelne Reparaturarbeiten von Dritten ausführen zu lassen. Aufträge von
Kunden binden Fikentscher GmbH erst nach schriftlicher Bestätigung durch
Fikentscher GmbH. Für den Umfang der Leistung / Lieferung ist allein die schriftliche
Bestätigung von Fikentscher GmbH maßgebend.
2.2 Die in Drucksachen, in Kostenvoranschlägen, auf elektronischen Datenträgern
oder auf Internet-Seiten von Fikentscher GmbH enthaltenen Angaben sind nicht
bindend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro. Die Preise gelten für die Belieferung ab Werk
ohne Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Zu den Preisen kommt die
Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe dazu. Angemessene Preisänderungen
wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Leistungen, die 4
Monate oder später nach Vertragsschluss erfolgen, bleiben vorbehalten. Dies gilt
nicht, sofern zwischen den Parteien eine Festpreisabrede getroffen wurde.
3.2 Die Kunden können bis 8 Tage nach Rechnungsdatum schriftlich und begründet
Einwände gegen die Rechnung erheben. Unterlassen sie dies, gilt sie als genehmigt.
3.3 Die Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart, innerhalb von 10
Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Skonto zu bezahlen. Bei Überschreiten der
Zahlungsfrist sind ohne weitere Mahnung die gesetzlichen Verzugszinsen
geschuldet. (Fikentscher GmbH ist berechtigt, pro Mahnung – Euro 10,00 in
Rechnung zu stellen.) Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt
vorbehalten.
3.4 Bleibt die Zahlung bis zum Ablauf der Zahlungsfrist aus, werden alle offenen
Beträge, die im Zusammenhang mit dem zugrunde liegenden Auftrag geschuldet
werden sofort fällig. Fikentscher GmbH behält sich das Recht vor, nach den
gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurück zu treten. Fikentscher GmbH kann
bei begründeten Zweifeln an der Einhaltung der vertraglichen Zahlungsbedingungen
vom Kunden jederzeit Sicherheitsleistung verlangen.
3.5 Fikentscher GmbH steht für jede Forderung gegen den Kunden ein Pfandrecht
an sich in ihrem Besitz befindenden Gegenständen des Kunden zu, soweit die
Forderung mit dem Gegenstand in Zusammenhang steht. Der Kunde erklärt sich
damit einverstanden, dass solche Gegenstände zur Pfandverwertung privat von
Fikentscher GmbH verkauft werden können, wenn die Forderung innerhalb von 60
Tagen seit Rechnungsdatum nicht erfüllt ist. Fikentscher GmbH muss dabei dem
Kunden die private Pfandverwertung nicht zuvor androhen.
4. Lieferung
4.1 Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit
der Absendung der Produkte bzw. Abholung auf den Kunden über. Lieferfristen und –
termine sind lediglich als Richtwerte zu verstehen und deshalb nur bei ausdrücklicher
schriftlicher Termingarantie bindend.
4.2 Auf Wunsch des Kunden wird auf dessen Kosten die Sendung durch Fikentscher
GmbH gegen die versicherbaren Transportrisiken versichert.
4.4 Rücksendungen und Reklamationen bezüglich gelieferter Ersatzteile werden nur
innerhalb 8 Tagen nach Lieferung entgegen genommen. Gelieferte elektronische
Bauteile, Software, Sonderwerkzeuge, Sonderanfertigungen, Dichtungen und
Dichtungsmaterialien werden nicht zurückgenommen. Umtausch und Rücknahme
von Ersatzteilen ( Einzelwert größer 15 € ) erfolgt nur nach vorheriger Absprache.
4.5 Mit der Abnahme der Lieferung entfällt die Haftung von Fikentscher GmbH für
erkennbare Mängel.
5. Eigentumsvorbehalt
Produkte, die dem Kunden geliefert werden, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
des Kaufpreises im Eigentum von Fikentscher GmbH. Soweit eine Verbindung oder
Vermischung von im Eigentum oder unter Eigentumsvorbehalt der Fikentscher
GmbH stehenden Gegenständen mit Gegenständen des Kunden stattfindet, erwirbt
Fikentscher GmbH Miteigentum an den so hergestellten neuen Gegenständen im
Verhältnis des Wertes des gelieferten Gegenstandes zu den anderen verbundenen
oder vermischten Gegenständen. Die Verarbeitung oder Umbildung von im Eigentum
oder unter Eigentumsvorbehalt der Fikentscher GmbH stehenden Gegenstände
durch den Kunden erfolgt stets für die Fikentscher GmbH.
6. Datenschutz und Geheimhaltung
6.1 Fikentscher GmbH verpflichtet sich, Kundendaten sorgfältig zu bearbeiten und
die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes einzuhalten. Fikentscher GmbH
verwendet Personendaten zur vertrags- und gesetzeskonformen Abwicklung und
Erfüllung der angebotenen Dienstleistungen, zur Pflege der Kundenbeziehungen
sowie zur Entwicklung, Gestaltung und bedarfsgerechten Unterbreitung von
Dienstleistungsangeboten.
6.2 Fikentscher GmbH ist berechtigt, innerhalb des ZF-Konzerns Kundendaten
bekannt zu geben. Erbringt Fikentscher GmbH zusammen mit Dritten oder über
Dritte im In- und Ausland eine Leistung, so kann Fikentscher GmbH diesem Dritten
Daten über die Kunden bekannt geben, soweit diese Bekanntgabe für die Erbringung
dieser Leistung oder für das Inkasso notwendig ist.
6.3 Im Rahmen der Bearbeitung von Personendaten, die für den Abschluss oder die
Abwicklung eines Vertrages notwendig sind, kann Fikentscher GmbH mit Behörden
sowie Unternehmen, die mit der Schuldeintreibung oder der Kreditauskunft betraut
sind, Daten auszutauschen oder ihnen Daten übergeben, wenn der Austausch oder
die Übergabe zur Prüfung der Kreditwürdigkeit oder zur Geltendmachung der
Forderung erfolgt.
7. Gewährleistung
7.1 Die Gewährleistung bei Lieferungen und Reparaturen von Produkten besteht
nach Wahl von Fikentscher GmbH in der Reparatur bzw. Instandsetzung oder im
Austausch der gelieferten Sache. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzoder
Gewährleistungsansprüche wegen eines Mangels ist ausgeschlossen. Dem
Kunden bleibt das Recht vorbehalten, bei wiederholtem Fehlschlagen der
Nacherfüllung vom Vertrag zurückzutreten. Bei der Lieferung von Produkten (ohne
Reparatur) dauert die Gewährleistung 1 Jahr.
7.2 Bei Reparaturen von ZF-Produkten im Nkw / Pkw-Bereich beschränkt sich die
Gewährleistung von Fikentscher GmbH auf die ersetzten Teile des Aggregats bzw.
Austauschaggregats sowie auf die daran ausgeführte Arbeit und dauert 1 Jahr ab
Lieferdatum. Bei Reparaturen von Nicht-ZF-Produkten im Nkw / Pkw – Bereich
dauert die Gewährleistung unter denselben Einschränkungen 1 Jahr oder 50.000 Km
( was zuerst eintritt ). Fikentscher GmbH ist berechtigt, einzelne Reparaturarbeiten
von Dritten ausführen zu lassen.
7.3 Wird Fikentscher GmbH für die Reparatur das gesamte Fahrzeug übergeben,
geht Fikentscher GmbH davon aus, dass das Fahrzeug bei Reparaturannahme
mängelfrei ist und insbesondere die Fahrzeugperipherie bei elektronisch gesteuerten
Aggregaten insofern keine Fehler aufweist, als dass dadurch keine späteren
Schäden an reparierten bzw. ausgewechselten Aggregaten entstehen können. Der
Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Gewährleistung bezüglich auf diese Art
entstandene Mängel ausgeschlossen ist.
7.4 Der Kunde verpflichtet sich, bei Erteilung eines Reparaturauftrages sicher zu
stellen, dass er Fikentscher GmbH die für die Reparatur nötigen vollständigen
Fahrzeugs- und Aggregatsdaten mitteilt.
7.5 Das Produkt ist sofort nach Übergabe an den Kunden von diesem zu prüfen.
Mängel und Schäden sind sofort nach der Entdeckung Fikentscher GmbH zu melden.
Abweichungen in Bezug auf Geräusche stellen keinen Mangel oder Schaden
dar und ergeben kein Anspruch auf Garantie- oder anderweitige Leistung.
7.6 Für im Rahmen der Nacherfüllung erbrachte Leistungen besteht eine Haftung nur
bis zum Ablauf der Gewährleistungspflicht für die ursprüngliche Leistung.
7.7 Schickt der Kunde bei Bezug eines Austauschaggregats das beschädigte
Aggregat an Fikentscher GmbH zurück, ist er verpflichtet, einen Rücklieferschein mit
den zur Reparatur erforderlichen Aggregatsdaten mitzuschicken.
7.8 Diese Gewährleistungsbedingungen sind nicht anwendbar für den Einsatz der
Aggregate im militärischen Bereich, unter Tage, bei Luftfahrt oder Marineeinsatz.
8. Kostenvoranschlag / Reparaturfristen
8.1 Soweit der Kunde dies wünscht, wird ihm bei Abschluss eines Reparaturvertrages
der voraussichtliche Reparaturpreis angegeben. Kann die Reparatur
zu diesen Kosten nicht durchgeführt werden oder hält Fikentscher GmbH während
der Reparatur die Ausführung zusätzlicher Arbeiten für erforderlich, so ist das
Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn die angegebenen Kosten um mehr als
15 % überschritten werden. Die durch die Aufstellung des Kostenvoranschlages
bedingten Kosten ( wie z.B. Aus-, Wiedereinbau, Zerlegen, Zusammensetzen ) trägt
der Kunde.
8.2 Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlags erbrachten Leistungen sowie der
weitere entstandene Aufwand (Fehlersuchzeit = Arbeitszeit) werden dem Kunden in
Rechnung gestellt, wenn die Reparatur aus von Fikentscher GmbH nicht vertretbaren
Gründen nicht durchgeführt werden kann ( z.B. Ersatzteile nicht zu beschaffen sind,
Vertrag während der Durchführung gekündigt wurde etc. ).
8.3 Die Angaben von Reparaturfristen beruhen auf Schätzungen und sind daher
nicht bindend.
9. Leistungen von Fikentscher GmbH und Haftung
9.1 Fikentscher GmbH erbringt ihre Leistung professionell und sorgfältig gemäß
diesen AGB. Fikentscher GmbH ist bestrebt, ihren Kunden ständig die besten und
aktuellsten ZF-Produkte anzubieten.
9.2 Fikentscher GmbH haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit
der Fikentscher GmbH oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Im Übrigen haftet Fikentscher GmbH nur nach dem
Produkthaftungsgesetz oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt,
soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung
von Leben, Köper oder Gesundheit gehaftet wird.
9.3 Die Regelungen des vorstehenden Absatzes gelten für alle Schadenersatzansprüche,
gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der
Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung.
10. Sonstige Vereinbarungen
10.1 Gegenüber Forderungen der Fikentscher GmbH kann der Kunde nur mit
solchen Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder von der
Fikentscher GmbH unbestritten sind.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
11.1 Für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser
Vereinbarung ergeben, vereinbaren die Parteien Niestetal als ausschließlichen
Gerichtsstand.
11.2 Anwendbar ist das deutsche Recht.