Fikentscher GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen Stand: Januar 2017

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( nachfolgend „AGB“ ) gelten für alle

Produkte und Dienstleistungen der Firma Fikentscher GmbH ZF Services Partner ( nachfolgend „Fikentscher GmbH“ ). Als Kunde wird jeder

Unternehmer, juristische Person oder Personengesellschaft bezeichnet, welche mit

der Fikentscher GmbH einen Vertrag abschließt.

1.2 Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht

anerkannt, es sei denn, die Fikentscher GmbH hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer

Geltung zugestimmt. Die jeweils gültige Fassung der AGB kann auf Wunsch

angefordert werden und / oder hängen im den Verkaufsräum aus.

1.3 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den

Vertragsparteien.

2. Angebot und Umfang der Leistung

2.1 Angebote von Fikentscher GmbH sind stets nicht bindend. Fikentscher GmbH ist

berechtigt, einzelne Reparaturarbeiten von Dritten ausführen zu lassen. Aufträge von

Kunden binden Fikentscher GmbH erst nach schriftlicher Bestätigung durch

Fikentscher GmbH. Für den Umfang der Leistung / Lieferung ist allein die schriftliche

Bestätigung von Fikentscher GmbH maßgebend.

2.2 Die in Drucksachen, in Kostenvoranschlägen, auf elektronischen Datenträgern

oder auf Internet-Seiten von Fikentscher GmbH enthaltenen Angaben sind nicht

bindend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro. Die Preise gelten für die Belieferung ab Werk

ohne Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Zu den Preisen kommt die

Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe dazu. Angemessene Preisänderungen

wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Leistungen, die 4

Monate oder später nach Vertragsschluss erfolgen, bleiben vorbehalten. Dies gilt

nicht, sofern zwischen den Parteien eine Festpreisabrede getroffen wurde.

3.2 Die Kunden können bis 8 Tage nach Rechnungsdatum schriftlich und begründet

Einwände gegen die Rechnung erheben. Unterlassen sie dies, gilt sie als genehmigt.

3.3 Die Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart, innerhalb von 10

Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Skonto zu bezahlen. Bei Überschreiten der

Zahlungsfrist sind ohne weitere Mahnung die gesetzlichen Verzugszinsen

geschuldet. (Fikentscher GmbH ist berechtigt, pro Mahnung – Euro 10,00 in

Rechnung zu stellen.) Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt

vorbehalten.

3.4 Bleibt die Zahlung bis zum Ablauf der Zahlungsfrist aus, werden alle offenen

Beträge, die im Zusammenhang mit dem zugrunde liegenden Auftrag geschuldet

werden sofort fällig. Fikentscher GmbH behält sich das Recht vor, nach den

gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurück zu treten. Fikentscher GmbH kann

bei begründeten Zweifeln an der Einhaltung der vertraglichen Zahlungsbedingungen

vom Kunden jederzeit Sicherheitsleistung verlangen.

3.5 Fikentscher GmbH steht für jede Forderung gegen den Kunden ein Pfandrecht

an sich in ihrem Besitz befindenden Gegenständen des Kunden zu, soweit die

Forderung mit dem Gegenstand in Zusammenhang steht. Der Kunde erklärt sich

damit einverstanden, dass solche Gegenstände zur Pfandverwertung privat von

Fikentscher GmbH verkauft werden können, wenn die Forderung innerhalb von 60

Tagen seit Rechnungsdatum nicht erfüllt ist. Fikentscher GmbH muss dabei dem

Kunden die private Pfandverwertung nicht zuvor androhen.

4. Lieferung

4.1 Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit

der Absendung der Produkte bzw. Abholung auf den Kunden über. Lieferfristen und –

termine sind lediglich als Richtwerte zu verstehen und deshalb nur bei ausdrücklicher

schriftlicher Termingarantie bindend.

4.2 Auf Wunsch des Kunden wird auf dessen Kosten die Sendung durch Fikentscher

GmbH gegen die versicherbaren Transportrisiken versichert.

4.4 Rücksendungen und Reklamationen bezüglich gelieferter Ersatzteile werden nur

innerhalb 8 Tagen nach Lieferung entgegen genommen. Gelieferte elektronische

Bauteile, Software, Sonderwerkzeuge, Sonderanfertigungen, Dichtungen und

Dichtungsmaterialien werden nicht zurückgenommen. Umtausch und Rücknahme

von Ersatzteilen ( Einzelwert größer 15 € ) erfolgt nur nach vorheriger Absprache.

4.5 Mit der Abnahme der Lieferung entfällt die Haftung von Fikentscher GmbH für

erkennbare Mängel.

5. Eigentumsvorbehalt

Produkte, die dem Kunden geliefert werden, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung

des Kaufpreises im Eigentum von Fikentscher GmbH. Soweit eine Verbindung oder

Vermischung von im Eigentum oder unter Eigentumsvorbehalt der Fikentscher

GmbH stehenden Gegenständen mit Gegenständen des Kunden stattfindet, erwirbt

Fikentscher GmbH Miteigentum an den so hergestellten neuen Gegenständen im

Verhältnis des Wertes des gelieferten Gegenstandes zu den anderen verbundenen

oder vermischten Gegenständen. Die Verarbeitung oder Umbildung von im Eigentum

oder unter Eigentumsvorbehalt der Fikentscher GmbH stehenden Gegenstände

durch den Kunden erfolgt stets für die Fikentscher GmbH.

6. Datenschutz und Geheimhaltung

6.1 Fikentscher GmbH verpflichtet sich, Kundendaten sorgfältig zu bearbeiten und

die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes einzuhalten. Fikentscher GmbH

verwendet Personendaten zur vertrags- und gesetzeskonformen Abwicklung und

Erfüllung der angebotenen Dienstleistungen, zur Pflege der Kundenbeziehungen

sowie zur Entwicklung, Gestaltung und bedarfsgerechten Unterbreitung von

Dienstleistungsangeboten.

6.2 Fikentscher GmbH ist berechtigt, innerhalb des ZF-Konzerns Kundendaten

bekannt zu geben. Erbringt Fikentscher GmbH zusammen mit Dritten oder über

Dritte im In- und Ausland eine Leistung, so kann Fikentscher GmbH diesem Dritten

Daten über die Kunden bekannt geben, soweit diese Bekanntgabe für die Erbringung

dieser Leistung oder für das Inkasso notwendig ist.

6.3 Im Rahmen der Bearbeitung von Personendaten, die für den Abschluss oder die

Abwicklung eines Vertrages notwendig sind, kann Fikentscher GmbH mit Behörden

sowie Unternehmen, die mit der Schuldeintreibung oder der Kreditauskunft betraut

sind, Daten auszutauschen oder ihnen Daten übergeben, wenn der Austausch oder

die Übergabe zur Prüfung der Kreditwürdigkeit oder zur Geltendmachung der

Forderung erfolgt.

7. Gewährleistung

7.1 Die Gewährleistung bei Lieferungen und Reparaturen von Produkten besteht

nach Wahl von Fikentscher GmbH in der Reparatur bzw. Instandsetzung oder im

Austausch der gelieferten Sache. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzoder

Gewährleistungsansprüche wegen eines Mangels ist ausgeschlossen. Dem

Kunden bleibt das Recht vorbehalten, bei wiederholtem Fehlschlagen der

Nacherfüllung vom Vertrag zurückzutreten. Bei der Lieferung von Produkten (ohne

Reparatur) dauert die Gewährleistung 1 Jahr.

7.2 Bei Reparaturen von ZF-Produkten im Nkw / Pkw-Bereich beschränkt sich die

Gewährleistung von Fikentscher GmbH auf die ersetzten Teile des Aggregats bzw.

Austauschaggregats sowie auf die daran ausgeführte Arbeit und dauert 1 Jahr ab

Lieferdatum. Bei Reparaturen von Nicht-ZF-Produkten im Nkw / Pkw – Bereich

dauert die Gewährleistung unter denselben Einschränkungen 1 Jahr oder 50.000 Km

( was zuerst eintritt ). Fikentscher GmbH ist berechtigt, einzelne Reparaturarbeiten

von Dritten ausführen zu lassen.

7.3 Wird Fikentscher GmbH für die Reparatur das gesamte Fahrzeug übergeben,

geht Fikentscher GmbH davon aus, dass das Fahrzeug bei Reparaturannahme

mängelfrei ist und insbesondere die Fahrzeugperipherie bei elektronisch gesteuerten

Aggregaten insofern keine Fehler aufweist, als dass dadurch keine späteren

Schäden an reparierten bzw. ausgewechselten Aggregaten entstehen können. Der

Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Gewährleistung bezüglich auf diese Art

entstandene Mängel ausgeschlossen ist.

7.4 Der Kunde verpflichtet sich, bei Erteilung eines Reparaturauftrages sicher zu

stellen, dass er Fikentscher GmbH die für die Reparatur nötigen vollständigen

Fahrzeugs- und Aggregatsdaten mitteilt.

7.5 Das Produkt ist sofort nach Übergabe an den Kunden von diesem zu prüfen.

Mängel und Schäden sind sofort nach der Entdeckung Fikentscher GmbH zu melden.

Abweichungen in Bezug auf Geräusche stellen keinen Mangel oder Schaden

dar und ergeben kein Anspruch auf Garantie- oder anderweitige Leistung.

7.6 Für im Rahmen der Nacherfüllung erbrachte Leistungen besteht eine Haftung nur

bis zum Ablauf der Gewährleistungspflicht für die ursprüngliche Leistung.

7.7 Schickt der Kunde bei Bezug eines Austauschaggregats das beschädigte

Aggregat an Fikentscher GmbH zurück, ist er verpflichtet, einen Rücklieferschein mit

den zur Reparatur erforderlichen Aggregatsdaten mitzuschicken.

7.8 Diese Gewährleistungsbedingungen sind nicht anwendbar für den Einsatz der

Aggregate im militärischen Bereich, unter Tage, bei Luftfahrt oder Marineeinsatz.

8. Kostenvoranschlag / Reparaturfristen

8.1 Soweit der Kunde dies wünscht, wird ihm bei Abschluss eines Reparaturvertrages

der voraussichtliche Reparaturpreis angegeben. Kann die Reparatur

zu diesen Kosten nicht durchgeführt werden oder hält Fikentscher GmbH während

der Reparatur die Ausführung zusätzlicher Arbeiten für erforderlich, so ist das

Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn die angegebenen Kosten um mehr als

15 % überschritten werden. Die durch die Aufstellung des Kostenvoranschlages

bedingten Kosten ( wie z.B. Aus-, Wiedereinbau, Zerlegen, Zusammensetzen ) trägt

der Kunde.

8.2 Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlags erbrachten Leistungen sowie der

weitere entstandene Aufwand (Fehlersuchzeit = Arbeitszeit) werden dem Kunden in

Rechnung gestellt, wenn die Reparatur aus von Fikentscher GmbH nicht vertretbaren

Gründen nicht durchgeführt werden kann ( z.B. Ersatzteile nicht zu beschaffen sind,

Vertrag während der Durchführung gekündigt wurde etc. ).

8.3 Die Angaben von Reparaturfristen beruhen auf Schätzungen und sind daher

nicht bindend.

9. Leistungen von Fikentscher GmbH und Haftung

9.1 Fikentscher GmbH erbringt ihre Leistung professionell und sorgfältig gemäß

diesen AGB. Fikentscher GmbH ist bestrebt, ihren Kunden ständig die besten und

aktuellsten ZF-Produkte anzubieten.

9.2 Fikentscher GmbH haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit

der Fikentscher GmbH oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer

Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen

Bestimmungen. Im Übrigen haftet Fikentscher GmbH nur nach dem

Produkthaftungsgesetz oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher

Vertragspflichten. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher

Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt,

soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung

von Leben, Köper oder Gesundheit gehaftet wird.

9.3 Die Regelungen des vorstehenden Absatzes gelten für alle Schadenersatzansprüche,

gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der

Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung.

10. Sonstige Vereinbarungen

10.1 Gegenüber Forderungen der Fikentscher GmbH kann der Kunde nur mit

solchen Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder von der

Fikentscher GmbH unbestritten sind.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

11.1 Für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser

Vereinbarung ergeben, vereinbaren die Parteien Niestetal als ausschließlichen

Gerichtsstand.

11.2 Anwendbar ist das deutsche Recht.